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14.12.2021: Scheidungsimmobilie: Diese Möglichkeiten haben Sie

Lassen Sie und Ihr Partner sich scheiden, gilt es einiges zu organisieren, insbesondere dann, wenn Sie eine gemeinsame Immobilie besitzen. Die Frage „Was geschieht mit dem Haus oder der Wohnung?“ muss meist in kurzer Zeit beantwortet werden. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und erklären Ihnen in diesem Beitrag Ihre Möglichkeiten.

Immobilie übertragen

Bleiben Sie oder Ihr Partner in der Immobilie wohnen, muss der jeweils andere ausgezahlt werden. Der Wert Ihrer Immobilie wird im Rahmen einer professionellen Immobilienbewertung durch einen Makler oder einen Gutachter ermittelt und mit dem Eigentumsanteil Ihres Lebensgefährten verrechnet.

Verkaufen oder gemeinsam vermieten?

Handschlag

Der Verkauf ist die unkomplizierteste Variante, mit der beide Parteien Ihre Verantwortung über die Immobilie abgeben und sowohl von den Schulden als auch Unterhaltskosten entlastet werden. Den Gewinn teilen Sie abzüglich des Hauskredits untereinander auf.

Möchten Sie beide Eigentümer bleiben, ohne die Immobilie selbst zu bewohnen, kommt eine gemeinsame Vermietung infrage. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, profitieren Sie von monatlichen Einnahmen. Finanzieren Sie das Haus oder die Wohnung, zahlen Sie auch in Zukunft den Kredit ab, wodurch die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entfällt. Klären Sie in jedem Fall bereits zu Anfang, wer für welche Aufgaben zuständig ist. Seien Sie sich dennoch darüber im Klaren, dass eine gemeinsame Vermietung kontinuierliche Zusammenarbeit und Absprachen bedeutet.

Wohneigentum teilen

Verfügen Sie in Ihrer Immobilie über genügend Platz und verstehen Sie sich mit Ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach wie vor gut? Dann besteht die Möglichkeit, das Haus in zwei Wohnungen aufzuteilen. Dieser Schritt muss notariell beurkundet werden.

Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung sollte die letzte Option sein, wenn keine Übereinkunft möglich ist. Wird Ihre Immobilie im Rahmen einer solchen Auktion an Dritte versteigert, fällt der Erlös oft geringer aus, als es bei einem regulären Verkauf der Fall wäre.

Mit Immobilien Landmann zur richtigen Entscheidung

Sind Sie beide Eigentümer der Immobilie, müssen Sie die Entscheidung zwangsläufig gemeinsam treffen. Das beinhaltet oft Konfliktpotenzial. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine sinnvolle Wahl zu treffen, die beide Seiten akzeptieren. Auch bei weiteren Schritten stehen wir an Ihrer Seite und ermöglichen Ihnen eine sorglose Vermarktung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.

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